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Notfallreform: Was gilt aktuell bei Krankheit und Unfall?

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Heute soll im Bundestag über die sogenannte Notfallreform abgestimmt werden. Das Ziel der Reform ist, dass in die Notaufnahmen vor allem Menschen kommen, die dort wirklich behandelt werden müssen. Dafür sollen unter anderem mehr als 700 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern entstehen.
- Dort soll dann entschieden werden, ob Patienten in die Notaufnahme gehören oder ob sie in einer Notdienstpraxis versorgt werden können.
- Außerdem soll der Patientenservice 116117 für die Ersteinschätzung zu einer «Akutleitstelle ausgebaut» werden.
Aber was gilt zu Zeit? Wie handelt man richtig, wenn man selbst oder jemand anderes krank oder verletzt ist und ärztliche Hilfe braucht?
Die wichtigste Frage zuerst: Ist die Lage lebensbedrohlich?
Ja: sofort 112 wählen
Rufen Sie den Rettungsdienst, wenn zum Beispiel jemand bewusstlos ist, nicht mehr oder schwer atmet, starke Herzbeschwerden hat oder starke, nicht stillbare Blutungen hat. Auch bei Vergiftungen, Stromunfällen und Komplikationen in der Schwangerschaft gilt: 112, so der Patientenservice 116117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Warten Sie nicht ab und fahren Sie nicht selbst ins Krankenhaus.
Nein, aber es ist dringend: 116117 anrufen
Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und am Wochenende. Das Team am Telefon schätzt die Beschwerden ein. Dann vermittelt es Sie in eine Bereitschaftspraxis, veranlasst bei Bedarf einen Hausbesuch oder verweist an eine Notaufnahme.
Die Beschwerden sind nicht massiv: Praxis am nächsten Werktag
Wenn Hausmittel oder Medikamente helfen und Sie die Symptome gut einordnen können, sollte man am nächsten Werktag die Arztpraxis kontaktieren.
Bei Unsicherheit kann man das Patienten-Navi auf 116117.de nutzen. Es gibt eine erste Einschätzung und zeigt die nächste offene Bereitschaftspraxis.
Vorbereitet sein
Um schnell Hilfe zu bekommen, speichern Sie Telefonnummern von Haus- und Kinderarzt im Handy, ebenso 112 und 116117. Außerdem sollte man die Versichertenkarte und gegebenenfalls eine Medikamentenliste griffbereit haben
Rat für Eltern kranker Kinder
Die gleiche Reihenfolge gilt auch für Kinder. Ist Ihr Kind ernsthaft krank oder sind Sie unsicher, rufen Sie tagsüber die Kinderarztpraxis an, rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Abends und am Wochenende hilft auch hier die 116117.
Was ist ein Fall für die Notaufnahme oder den Notdienst?
Wenn Ihr Kind nicht ansprechbar ist, auffällig ruhig oder teilnahmslos wirkt, schwere Atemnot, Nackensteife oder Krämpfe hat, oder es stürzt grundlos zu Boden: Dann sollte man schnell handeln und die Notaufnahme fahren oder den Rettungsdienst rufen, außerdem bei Verletzungen durch Unfälle und Stürzen aus großer Höhe, Verbrennungen und Verbrühungen.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärt in diesem Video, wohin man sich wendet, wenn die Kinderarztpraxis geschlossen ist:
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(15.10.2026)

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